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Der Oberbürgermeister hatte das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt und stützte sich dabei auf einen Beschluss der Bürgerschaft.
„Der vorgelegte Kostenvergleich weist große Mängel auf“, so Johann-Georg Jaeger (Grüne). Die maßgeblichen Mehrkosten für den Baumerhalt könne die Stadt weder glaubhaft belegen noch seien sie nachvollziehbar. Möglicherweise sei sogar die gebotene Sorgfaltspflicht verletzt worden. „Deswegen haben wir Widerspruch eingelegt und somit das Widerspruchsverfahren eröffnet“, so Jaeger. Nun wird der Oberbürgermeister den Widerspruch prüfen und diesen der Bürgerschaft zur Entscheidung vorlegen. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, würde den Initiatoren der Weg vor die Gerichte offen stehen.
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