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"Wir können es uns im Interesse der Demokratie nicht leisten, dass Tausende von Bürgerinnen und Bürgern ein Bürgerbegehren unterschreiben und dies am Ende an rein formalen Hürden scheitert, ohne dass man sich überhaupt inhaltlich damit auseinandersetzt. Und dies ist zur Zeit fast die Regel", kritisiert Andreas Katz.Letztes Beispiel ist der Streit um den Bau des "Darwineums" in Rostock. Zunächst abgelehnt, weil die Zahl der Unterschriften angeblich nicht reichte, musste die Stadt Rostock später einräumen, dass doch genug Unterschriften vorlagen. Daraufhin wurde das Bürgerbegehren formal abgelehnt, weil es finanzielle Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt habe. Bei einer Prüfung durch das Innenministerium wurde schließlich festgestellt, dass das "Darwineum" allein Sache des Rostocker Zoos sei und damit sei das Bürgerbegehren unzulässig. "Solche Entwicklungen und formalen Blockaden sind ein Schlag vor den Kopf für die über 4.000 Bürgerinnen und Bürger, die sich hier engagiert und unterschrieben haben. Auch bei anderen Bürgerbegehren erfolgt immer wieder eine Ablehnung aus formalen Gründen, wegen ,subjektiver Fragestellung', unzureichender Beachtung finanzieller Aspekte oder wegen fehlender Zuständigkeit", kritisiert Blauel.
Katz und Blauel schlagen vor, eine Servicestelle im Innenministerium zu schaffen, die die Fragestellungen kommunaler Bürgerbegehren im Vorfeld auf ihre Zulässigkeit prüft, im Zweifel die Initiatoren berät und die Zulässigkeit des geplanten Bürgerbegehrens verbindlich feststellt. "Mit geringem personellen Aufwand könnte man so engagierten Bürgerinnen und Bürgern eine Menge Frust ersparen und ihnen stattdessen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte helfen", so Blauel.
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