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11.11.20 –
Auf der Bürgerschaftssitzung am 11.11. wird über das aktualisierte Integrationskonzept Rostocks abgestimmt. Unsere Fraktion möchte zusammen mit LINKEN und SPD zwei zukunftsorientierte Ergänzungen einbringen.
Andreas Tesche, Mitglied der Grünen Fraktion, erläutert:
„Zum einen fordern wir, dass sich Rostock für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU Ausländer*innen auf Landesebene einsetzt. „In Deutschland haben seit 1992 bislang nur EU-Staatsangehörige das Recht, an Kommunalwahlen teilzunehmen. Drittstaatsangehörige sind hingegen von der Wahlteilnahme ausgeschlossen, obwohl sie einen wichtigen Anteil an den Rostocker Bürger*innen stellen. Das Wahlrecht jedoch ist die wichtigste Form der politischen Teilhabe, die auch den Nicht-EU-Bürger*innen zustehen sollte. Ein kommunales Wahlrecht für alle stärkt sowohl die Integration und Gleichberechtigung von Menschen mit Migrationshintergrund als auch ihr gesellschaftliches Engagement und fördert die Entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu einer solidarischen und lebenswerten Kommune.
Zum anderen fordern wir, die verbindliche Einführung des Diversity Mainstreaming Prinzips in die Strukturen und Prozesse der Organisation Rostocks. Das heißt, dass die Vielfalt bei allen Entscheidungen und Planungen Rostocks beachtet werden soll, wie z.B. in der Stadtentwicklungsplanung, im Kultur-, Sport- und Sozialbereich sowie in der Finanzplanung. Letztendlich ist das Ziel, aus Vielfalt eine Einheit für Rostock zu gestalten.“
Kategorie
Demokratie und Teilhabe | Rostock | Rostock Bürgerschaft