Papa, Papa, Kind?

Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften: Podiumsdiskussion am 17. Juli in Rostock

09.07.09 –

Bündnis 90/Die Grünen laden am Freitag, dem 17. Juli 2009 alle Interessierten zu einer Podiumsdiskussion rund um das Thema Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften ein. Die Veranstaltung findet in der Heinrich-Böll-Stiftung in der Mühlenstr. 9/Ecke Grubenstraße in Rostock statt. Beginn ist um 19:30 Uhr.
                            
Wer kann unter welchen Bedingungen ein Kind adoptieren? Wie ist die rechtliche Situation derzeit in Regenbogenfamilien? Haben Kinder eingetragener Lebenspartnerschaften die gleiche Sicherheit und die gleichen Entwicklungschancen wie alle anderen Kinder?  Wie kann die Akzeptanz von Kindern mit gleichgeschlechtlichen Eltern in der Gesellschaft erhöht werden? Diese und andere Fragen sind Inhalt der Veranstaltung.  
Als Diskussionspartner sind  Constantin Trettler (Landesarbeitsgemeinschaft Lesben- und Schwulenpolitik, Bündnis 90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern), Gerhild Klinkow (Fachanwältin für Familienrecht), sowie Monika Tabassi und Klaus Talke (Rostocker Pflege-/ Adoptiveltern Initiative e.V.)  geladen.      

Bündnis 90/Die Grünen fordern das Recht auf Adoption für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und haben dazu bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. "Das bestehende Lebenspartnerschaftsgesetz ist ein Schritt in Richtung Gleichstellung, ermöglicht aber beispielsweise nicht die gemeinsame Adoption von Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern. Nachbarländer machen vor, wie es geht. Dänemark beispielsweise hat im März 2009 ein Gesetz beschlossen, das die Adoption für eingetragene Lebenspartnerschaften ermöglicht.", stellt Constantin Trettler fest.
In Deutschland lebt nach Informationen des Statistischen Bundesamtes in jeder achten gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ein Kind.

Am 18. Juli findet in Rostock der 7. Christopher-Street-Day (CSD) unter dem Motto "Eure Freiheit muss auch unsere sein" statt. Dabei steht die Forderung im Mittelpunkt, ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität in die Verfassung aufzunehmen. "Die fehlende Berücksichtigung im Grundgesetz wirkt sich bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation Homosexueller aus. Sie ist Ausdruck einer Missachtung, die eine demokratische Gesellschaft endlich überwinden muss.", so Constantin Trettler abschließend.

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Rostock

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